Osteopathie für Schwangere
Die Schwangerschaft ist eine besondere und herausfordernde Zeit im Leben werdender Mütter. Für viele Frauen bedeuten die Monate der Schwangerschaft enorme Anstrengungen für sich selbst und ihr familiäres Umfeld. Dieser Lebensabschnitt ist nicht selten geprägt von körperlichen und mentalen Belastungen. Der weibliche Körper unterliegt extremen Belastungen über einen langen Zeitraum.
Häufige Begleiterscheinungen der Schwangerschaft:
Wie unterstützt Osteopathie schwangere Frauen?
Zunächst ist es für die werdende Mutter wichtig, geduldig und verständnisvoll mit sich selbst und der Schwangerschaft zu sein. Achtsamkeit und ein respektvoller Umgang mit den eigenen Kräften spielen eine wesentliche Rolle. Bestimmte körperliche Beschwerden können mit Hilfe der Osteopathie gelindert werden.
In den ersten drei Monaten der Schwangerschaft widmet sich die osteopathische Behandlung unterstützend der Einnistung und der Versorgung des Embryos.
Mit etwa viertem Monat stehen häufige Schwangerschafts-Beschwerden im Mittelpunkt der osteopathischen Behandlungen. Dazu zählen u.a. Rückenschmerzen, Blasenbeschwerden oder Sodbrennen. Eine verbesserte Position des Kindes im Uterus der Schwangeren kann mit sanften Techniken auf einfühlsame Weise unterstützt werden.
Im letzten Abschnitt der Schwangerschaft kann Osteopathie auf die Geburt vorbereiten, indem das weibliche Becken die notwendige Unterstützung erfährt.
Osteopathie für schwangere Frauen in Potsdam
Manuela Steffin
Als ausgebildete Osteopathin und Kinderosteopathin unterstütze ich werdende Mütter in unserer Praxis in Potsdam. Darüber hinaus bin ich Mitglied im Verband der Osteopathen Deutschland e.V. und berechtigt das Kindersymbol zu tragen. Osteopathie praktiziere ich seit Jahren mit Leidenschaft und freue mich darauf, auch Sie während Ihrer Schwangerschaft zu begleiten.
Behandlungsablauf
Bitte buchen Sie selbständig im Online-Terminkalender oder kontaktieren Sie uns per E-Mail oder Telefon.
Die Behandlungsdauer beträgt insgesamt ca. 45 – 60 min.
Ausführliches Gespräch über Schwangerschaftsverlauf und aktuelle Beschwerden.
Manuelle Untersuchung mittels osteopathischer Techniken.
Parietale, viszerale und kraniosakrale Techniken kommen zum Einsatz.
Ausblick und Empfehlungen über das weitere Vorgehen aus osteopathischer Sicht.
Kosten & Erstattung
Leistung | Dauer | Euro |
---|---|---|
Osteopathie für Jugendliche, Erwachsene und Schwangere | ca. 45 – 60 min | 100,00 € |
Osteopathie für Babys und Kinder (Erstbehandlung) | ca. 45 – 60 min | 90,00 € |
Osteopathie für Babys und Kinder (Folgebehandlung) | ca. 20 – 30 min | 55,00 € |
Was kostet eine Osteopathie Behandlung bei Ihnen?
Die aktuellen Preise finden Sie in der obigen Tabelle gelistet. Bitte bedenken Sie, es ist Ihre Investition in Ihre Gesundheit.
Benötige ich für die Behandlung eine ärztliche Überweisung?
In der Regel ist eine ärztliche Überweisung (Rezept) nicht notwendig. Einige gesetzliche Krankenkassen, die osteopathische Behandlungen bezuschussen, fordern hierfür jedoch ein formloses privatärztliches Rezept bzw. eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Arztes. Bitte informieren Sie sich vor der Behandlung direkt bei Ihrer Krankenkasse.
In welchen Abständen und wie viele Behandlungen finden statt?
Sie sind einzigartig – Ihre Gesundheitsbiographie, Ihre Beschwerden und Ihr Anliegen sind es ebenso. Aus diesem Grund besprechen wir mit Ihnen persönlich, ob weitere Behandlungen notwendig und sinnvoll sind und in welchem Abstand diese stattfinden.
Wie rechnen Sie ab?
Die Abrechnung erfolgt für Privatversicherte nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Sie erhalten von uns eine Rechnung, welche Sie begleichen und gegebenenfalls bei Ihrer Krankenkasse einreichen können. Die Rechnung ist unabhängig Ihres Versicherungsschutzes und der Erstattungsfähigkeit innerhalb von 10 Tagen und in voller Höhe zu begleichen.
Übernehmen gesetzliche Krankenversicherungen (GKV) die Behandlungskosten?
Mittlerweile übernehmen viele gesetzliche Krankenversicherungen anteilig die Kosten für osteopathische Behandlungen. Bitte informieren Sie sich vorab direkt bei Ihrer Krankenkasse. Eine Übersicht aller gesetzlichen Krankenkassen finden Sie ohne Gewähr unter folgendem link: www.osteopathie.de/krankenkassenliste
Übernimmt meine private Krankenversicherung (PKV) die Behandlungskosten?
Die Kosten für die Osteopathie Behandlung werden in der Regel von den privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen zu dem tariflich vereinbarten Anteil erstattet. Bitte informieren Sie sich vorab direkt bei Ihrer privater Krankenversicherung bzw. Beihilfestelle.
Was passiert, wenn ich einen vereinbarten Termin versäume oder kurzfristig absage?
Für einen versäumten oder nicht rechtzeitig abgesagten Termin wird eine Ausfallgebühr in Höhe der Behandlungskosten in Rechnung gestellt. Um dies zu vermeiden, beachten Sie bitte, dass Terminabsagen mit Rücksicht auf andere Patientinnen und Patienten frühzeitig, jedoch spätestens 24 Std. vor Behandlungsbeginn erfolgen müssen!
Terminbuchung
Terminabsage
Bitte beachten Sie, dass Terminabsagen mit Rücksicht auf andere Patientinnen und Patienten frühzeitig, jedoch spätestens 24 Std. vor Behandlungsbeginn erfolgen müssen.
Für einen versäumten oder nicht rechtzeitig abgesagten Termin wird eine Ausfallgebühr in Höhe der Behandlungskosten in Rechnung gestellt.
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